Hochschulrat der Universität Münster

Mitglieder

Prof. Dr. Reinhard Kurth (Vorsitzender)
ehem. Präsident des Berliner Robert-Koch-Instituts, ehem. Kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn

Prof. Dr. Hans-Uwe Erichsen (stellv. Vorsitzender)
Emeritus an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der WWU, ehemaliger Rektor der WWU, ehemaliger Präsident der deutschen und europäischen Hochschulrektorenkonferenz

Dr. Johannes Georg Bednorz
IBM-Forschungslabor Zürich, Physik-Nobelpreisträger

Prof. Dr. Gerhard Erker
Professor am Fachbereich Chemie und Pharmazie der WWU

  • Dr. Thomas MiddelhoffTeilhaber beim Finanzinvestor Berger Lahnstein Middelhoff & Partner (BLM Partners)

  • Prof. Dr. Wulff PlinkeGründungsdekan der European School of Management and Technology in Berlin, Professor für BWL an der Humboldt-Universität

Allgemeine Informationen

Der Hochschulrat wurde mit dem Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetztes (HFG) am 01. Januar 2007 als neues Verfassungsorgan der Universitäten des Landes NRW etabliert. Diesem Organ wurden zentrale Aufgaben und Kompetenzen (z. B. Wahl des Rektorats, Zustimmung zum Wirtschafts- und Entwicklungsplan) für die Ausgestaltung und Steuerung der jeweiligen Universität übertragen.

Die Mitglieder des Hochschulrats der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wurden am 08.03.2008 gem. § 21 Abs. 3 HG bestellt. Ihre Amtszeit beträgt 5 Jahre und endet am 07.03.2013. Die konstituierende Sitzung des Hochschulrats fand unmittelbar nach der Überreichung der Urkunden durch den Minister für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Andreas Pinkwart, statt.

Selbstverständnis des Hochschulrats

Im Rahmen seiner gesetzlich vorgegebenen Aufgaben gem. § 21 versteht sich der Hochschulrat als ein Gremium, das in erster Linie das Rektorat, ggf. auch andere Organe der Universität auf einer gewissen Abstraktionshöhe kritisch und konstruktiv im Diskurs begleitet. Der Hochschulrat sucht darüber hinaus den Gedankenaustausch und die Kooperation mit anderen Gremien der Universität, insbesondere dem Akademischen Senat. Desweiteren bemüht sich der Hochschulrat aktiv um das regelmäßige Gespräch mit den Vertretern der Studierenden.

Arbeitsweise

Der Hochschulrat tagt laut seiner Geschäftsordnung mindestens vier Mal pro Jahr. An seinen Sitzungen nimmt das Rektorat teil, ebenso die Gleichstellungsbeauftragte. Die Sitzungen sind laut Gesetz nicht-öffentlich und vertraulich.

Im Jahr 2009 tagte der Hochschulrat vier Mal. Die Sitzungen des Hochschulrats fanden im Universitätshauptgebäude (Schloss) und in verschiedenen Fachbereichen statt. Bei dieser Gelegenheit berichten die Fachbereiche dem Hochschulrat über ihre gegenwärtige Situation und ihre Entwicklungsplanung und geben so dem Hochschulrat Gelegenheit, Arbeitsweise, Ziele und Problemstellungen der Fachbereiche näher kennen zu lernen.

Zu Beginn jeder Sitzung berichtet der Vorsitzende über aktuelle Entwicklungen in Angelegenheiten des Hochschulrates. Sodann berichten die Rektoratsmitglieder über aktuelle Themen aus ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Die Mitglieder des Hochschulrats nehmen diese Berichte zum Anlass für Hinweise und Anregungen. So sind zum Beispiel: 

  • Die strategische Positionierung der WWU im nationalen und internationalen Wettbewerb,
  • die Qualität der Lehre,
  • die Lehrerausbildung,
  • die Internationalisierung,
  • Forschung und Entwicklung,
  • Exzellenzinitiative
  • Berufungen und Abgänge
  • ständig wiederkehrende Themen.

Der Hochschulrat hat drei seiner Mitglieder gebeten, für Fragen des Finanz- und Rechnungswesens einschließlich des Jahresabschlusses als Ansprechpartner des Rektorats zur Verfügung zu stehen. Diese informelle Arbeitsgruppe tagt bei Bedarf mit dem Kanzler und seinem Stab vor einer Hochschulratssitzung, um eine möglichst umfassende und sachgerechte Information des Hochschlulrats zu unterstützen.


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