Rektorat der Uni Münster

Das Rektorat leitet die Universität Münster. Ihm obliegen alle Entscheidungen, für die in der Verfassung der WWU nicht ausdrücklich andere Zuständigkeiten festgelegt sind. Es bereitet Sitzungen des Senats vor und führt dessen Beschlüsse aus.

Gewählt wird das Rektorat vom Hochschulrat, der Senat muss der Wahl zustimmen. Ihm gehören neben Rektor/in und Kanzler/in eine nicht festgelegte Zahl von Prorektorinnen/Prorektoren an. Die Rektorin/der Rektor vertritt die Universität nach außen und ist Vorsitzende/r des Rektorats.

Nach der neuen Verfassung vom 21. Dezember 2007 beträgt die erste Amtszeit neugewählter Rektorinnen/Rektoren und Prorektorinnen/Prorektoren sechs Jahre, weitere Amtszeiten vier Jahre. Die Amtszeit der Kanzlerin/des Kanzlers beträgt acht Jahre. Wiederwahl ist möglich.

Die Rektorin/der Rektor muss Professor/in in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sein oder in einem unbefristeten privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen. Die Prorektorinnen und Prorektoren werden aus der Gruppe der Professoren der WWU gewählt. Eine/r von ihnen kann aus dem Kreis der Juniorprofessoren oder der wissenschaftlichen Mitarbeiter kommen.

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