Ausländische und staatenlose Bewerberinnen und Bewerber
Grundsätzlich sind zwei Gruppen zu unterscheiden:
- Bewerberinnen und Bewerber aus EU-Mitgliedsstaaten, aus Staaten des EWR und alle Bewerberinnen und Bewerber, die unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit über ein deutsches Reifezeugnis (Abiturzeugnis der BRD) verfügen (so genannte Bildungsinländer/innen).
Bewerbungsfrist für ein grundständiges Fachstudium (z. B. Bachelor) mit bestehender Zulassungsbeschränkung:
- Anfang Mai - 15. Juli zum Wintersemester
- Anfang November - 15. Januar des Folgejahres zum Sommersemester
Online-Immatrikulation für ein grundständiges Fachstudium zulassungsfreier Fächer:
- Mitte Juni bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn zum Wintersemester
- Mitte Februar bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn zum Sommersemester - Bewerberinnen und Bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland mit entsprechender Schul- bzw. Hochschulbildung aus dem Heimatland bzw. Ausland.
besondere Bedingungen
Bewerbungsfrist für ein grundständiges Fachstudium (z. B. Bachelor) mit oder ohne Zulassungsbeschränkung:
- Anfang Mai - 31. Mai zum Wintersemester
- Anfang November - 30. November zum Sommersemester
Bewerbung für ein Masterstudium:
- 15. Mai - 31. Mai zum Wintersemester
- 1. November - 30. November zum Sommersemester
( bei einzelnen Masterstudiengängen gibt es von diesem Grundsatz abweichende Regelungen)
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zur Masterbewerbung
zur Online-Immatrikulation
Kontakt
StudierendensekretariatSchlossplatz 2
48149 Münster
Tel.: +49 251 83-20001
Fax: +49 251 83-21443
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