Ausländische und staatenlose Bewerberinnen und Bewerber


Grundsätzlich sind zwei Gruppen zu unterscheiden:

  1. Bewerberinnen und Bewerber aus EU-Mitgliedsstaaten, aus Staaten des EWR und alle Bewerberinnen und Bewerber, die unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit über ein deutsches Reifezeugnis (Abiturzeugnis der BRD) verfügen (so genannte Bildungsinländer/innen).

    Bewerbungsfrist für ein grundständiges Fachstudium (z. B. Bachelor) mit bestehender Zulassungsbeschränkung:
    - Anfang Mai - 15. Juli zum Wintersemester
    - Anfang November - 15. Januar des Folgejahres zum Sommersemester

    Online-Immatrikulation für ein grundständiges Fachstudium zulassungsfreier Fächer:
    - Mitte Juni bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn zum Wintersemester
    - Mitte Februar bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn zum Sommersemester

  2. Bewerberinnen und Bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland mit entsprechender Schul- bzw. Hochschulbildung aus dem Heimatland bzw. Ausland.
    besondere Bedingungen

    Bewerbungsfrist für ein grundständiges Fachstudium (z. B. Bachelor) mit oder ohne Zulassungsbeschränkung:
    - Anfang Mai - 31. Mai zum Wintersemester
    - Anfang November - 30. November zum Sommersemester

    Bewerbung für ein Masterstudium:
    - 15. Mai - 31. Mai zum Wintersemester
    - 1. November - 30. November zum Sommersemester
    ( bei einzelnen Masterstudiengängen gibt es von diesem Grundsatz abweichende Regelungen)
Bewerberinnen und Bewerber aus beiden Gruppen (1. und 2. ), die in den auf die DSH vorbereitenden Sprachkurs des Lehrgebiets Deutsch als Fremdsprache aufgenommen werden möchten, können sich von Anfang Mai oder November eines Jahres, bis zum Ende des jeweiligen Bewerbungsmonats bewerben.

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