Auswahlgrenzen in Studiengängen des örtlichen Auswahlverfahrens

Sommersemester 2007

Die Auswahlgrenzen der vergangenen Vergabeverfahren haben aufgrund der Einführung der neuen Bachelor Studiengänge keine hinreichende Aussagekraft mehr, ob mit einer bestimmten Durchschnittsnote oder Wartezeit die Möglichkeit besteht in zukünftigen Vergabeverfahren zugelassen zu werden.

Legende:
alle B. = es konnten alle Bewerber/innen zugelassen werden

Ein Beispiel, wie diese Tabelle gelesen wird, ist am Ende dieser Tabelle angeführt.

Studiengang

SS 2007

Stand: Hauptverfahren

Qualifikation
Wartezeit
Durchschnittsnote Halbjahre Halbjahre Durchschnittsnote
Volkswirtschaftslehre Bachelor
2,1 0 5
3,5
Medien- u. Informationstechnologien in Erz., Bild. u. Unterr. (MIEBU)
alle B.

Alle Bewerberinnen und Bewerber, die zum Sommersemester 2007 Volkswirtschaftslehre Bachelor  als Studiengang genannt und eine Abiturdurchschnittsnote von 2,0 oder besser erreicht hatten, konnten nach dem "Grad der Qualifikation" einen Studienplatz erhalten. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,1 konnten diejenigen ausgewählt werden, die mindestens 1 Halbjahr Wartezeit hatten (Anmerkung: Wartezeit ist die Zeit, die zwischen dem Abitur und einer Bewerbung liegt, in der nicht in Deutschland studiert wurde). Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,1 und null Semester Wartezeit konnten nicht mehr alle zugelassen werden.

Über die Quote "Wartezeit" konnten alle Bewerberinnen und Bewerber mit mindestens sechs Semestern Wartezeit zugelassen werden. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit fünf Semestern Wartezeit konnten diejenigen ausgewählt werden, die mindestens eine Abiturdurchschnittsnote von 3,4 hatten. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Wartezeit von fünf Semestern und einer Durchschnittsnote von 3,5 konnten nicht mehr alle zugelassen werden.


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