Auswahlgrenzen in Studiengängen des örtlichen Auswahlverfahrens

Sommersemester 2009


Die Auswahlgrenzen der vergangenen Vergabeverfahren haben aufgrund der Einführung der neuen Bachelor Studiengänge keine hinreichende Aussagekraft mehr, ob mit einer bestimmten Durchschnittsnote oder Wartezeit die Möglichkeit besteht in zukünftigen Vergabeverfahren zugelassen zu werden.

Legende:
alle B. = es konnten alle Bewerber/innen zugelassen werden

Ein Beispiel, wie diese Tabelle gelesen wird, ist am Ende dieser Tabelle angeführt.

Studiengang

SS 2009

Stand: Hauptverfahren

Qualifikation
Wartezeit
Durchschnittsnote Halbjahre Halbjahre Durchschnittsnote
Betriebswirtschaftslehre  Bachelor
2,6
0
3
3,6
Volkswirtschaftslehre Bachelor

es konnten alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden

Medien- u. Informationstechnologien in Erziehung, Bildung u. Unterricht (MIEBU)
es konnten alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden

Biologie (Master)
Biotechnologie (Master)
Information Systems (Master)
Volkswirtschaftslehre (Master)

Auswahlgrenzen liegen nur der
Auswahlkommision im jeweiligen
Fachbereich vor

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Alle Bewerberinnen und Bewerber, die zum Sommersemester 2009 Betriebswirtschaftslehre Bachelor  als Studiengang genannt und eine Abiturdurchschnittsnote von 2,5 oder besser erreicht hatten, konnten nach dem "Grad der Qualifikation" einen Studienplatz erhalten. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,6 konnten diejenigen ausgewählt werden, die mindestens 1 Halbjahr Wartezeit hatten (Anmerkung: Wartezeit ist die Zeit, die zwischen dem Abitur und einer Bewerbung liegt, in der nicht in Deutschland studiert wurde). Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,6 und null Semester Wartezeit konnten nicht mehr alle zugelassen werden.

Über die Quote "Wartezeit" konnten alle Bewerberinnen und Bewerber mit mindestens vier Semestern Wartezeit zugelassen werden. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit drei Semestern Wartezeit konnten diejenigen ausgewählt werden, die mindestens eine Abiturdurchschnittsnote von 3,5 hatten. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Wartezeit von drei Semestern und einer Durchschnittsnote von 3,6 konnten nicht mehr alle zugelassen werden.


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