Auswahlgrenzen in Studiengängen des örtlichen Auswahlverfahrens im Wintersemester 2008/09
Stand: 5. Nachrückverfahren (28.10.2008)
Den folgenden Aufstellungen können Sie die Auswahlgrenzen des Hauptverfahrens und des 5. Nachrückverfahrens für das Wintersemester 2008/09 entnehmen. Für zukünftige Vergabeverfahren haben die Auswahlgrenzen keine hinreichende Aussagekraft, ob mit einer bestimmten Durchschnittsnote oder Wartezeit die Möglichkeit besteht, zugelassen zu werden.
Bitte beachten Sie, dass
Voraussetzung für die Neueinschreibung zum Studium des Bachelor 2-Fach
oder Bachelor KJ die Zulassung für mindestens zwei Fächer mit dem
gleichen Abschlussziel ist. Für den Bachelor KJ (G) muss eines dieser
Fächer zwingend Deutsch oder Mathematik als Hauptfach sein.
Sofern durch die Einschreibungen des Hauptverfahrens nicht alle Studienplätze besetzt werden können, werden die frei gebliebenen Plätze im Rahmen eines Nachrückverfahrens an den / die rangnächsten Bewerber und Bewerberinnen vergeben. Das erste Nachrückverfahren wurde Mitte September durchgeführt.
Legende:alle B. = es konnten alle Bewerber/innen zugelassen werden
Ein Beispiel, wie diese Tabelle gelesen wird, ist am Ende der Tabelle aufgeführt. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Beispiel:
Alle Bewerber/innen, die zum Wintersemester 2008/09
Wirtschaftsinformatik Bachelor als Studiengang genannt und eine
Abiturdurchschnittsnote von 2,3 oder besser erreicht hatten, konnten
nach dem "Grad der Qualifikation" einen Studienplatz erhalten. Von den
Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,4 konnten
diejenigen ausgewählt werden, die mindestens ein Semester Wartezeit
vorweisen konnten (Anmerkung: Wartezeit ist die Zeit, die zwischen dem
Abitur und einer Bewerbung liegt, in der nicht an einer deutschen
Hochschule studiert wurde). Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der
Durchschnittsnote 2,4 und null Semestern Wartezeit konnten nicht mehr
alle zugelassen werden.
Fächerliste: A B C D E F G I K L M N O P R S T V W
Beispiel:
Alle Bewerber/innen, die zum Wintersemester 2008/09 Wirtschaftsinformatik Bachelor als Studiengang genannt und eine Abiturdurchschnittsnote von 2,3 oder besser erreicht hatten, konnten nach dem "Grad der Qualifikation" einen Studienplatz erhalten. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,4 konnten diejenigen ausgewählt werden, die mindestens ein Semester Wartezeit vorweisen konnten (Anmerkung: Wartezeit ist die Zeit, die zwischen dem Abitur und einer Bewerbung liegt, in der nicht an einer deutschen Hochschule studiert wurde). Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,4 und null Semestern Wartezeit konnten nicht mehr alle zugelassen werden.
Über die Quote "Wartezeit" konnten für den Studiengang Wirtschaftsinformatik Bachelor alle Bewerber/innen mit mindestens drei Semestern Wartezeit zugelassen werden. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit zwei Semestern Wartezeit konnten diejenigen ausgewählt werden, die mindestens eine Durchschnittsnote von 2,3 hatten. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Wartezeit von zwei Semestern und einer Durchschnittsnote von 2,4 konnten nicht mehr alle zugelassen werden.
Kontakt
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