Studienplatzvergabe durch die Stiftung für hochschulzulassung (vormals: zvs)


Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Mit dem Gesetz über die Durchführung von Auswahlverfahren in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Auswahlverfahrensgesetz - AuswVfG) vom 14.12.2004 wird die Hochschulzulassung in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen geregelt.

An der Universität Münster sind hiervon die Studiengänge

  • Humanmedizin (Staatsexamen)
  • Pharmazie (Staatsexamen)
  • Zahnmedizin (Staatsexamen)

betroffen.

In diesen Fächern werden zunächst 40% der Studienplätze direkt von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben, wobei 20% für die Abiturbesten und 20% für die Auswahl nach Wartezeit vorgesehen sind. Die Universität Münster vergibt die restlichen 60% der Plätze selbst. Allerdings werden auch diese 60% aus organisatorischen Gründen von der Stiftung für Hochschulzulassung ermittelt.

Damit gilt: Ausnahmslos alle Studienplätze in den genannten Fächern werden über die Stiftung für Hochschulzulassung zugeteilt. Die Bewerbungen müssen an die Stiftung für Hochschulzulassung (vormals: ZVS) gerichtet werden.

Die Antragstellung wird Ihnen von der Stiftung für Hochschulzulassung leicht gemacht. Mit AntOn - dahinter verbirgt sich die Antragstellung Online - können Sie Ihre Studienwünsche der Stiftung für Hochschulzulassung online übermitteln. Die Fristen und Termine entnehmen Sie bitte den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de).

Die Broschüre "ZVS Info" liegt ab Anfang April für das Wintersemester und ab Anfang November für das Sommersemester vor und ist bei der Stiftung für Hochschulzulassung, bei den Berufsberatungen der Agentur für Arbeit und bei den Zentralen Studienberatungsstellen erhältlich.

Die meisten Fragen zum Bewerbungsverfahren lassen sich mit Hilfe des ZVS-Infos klären. Ergänzend hat die Stiftung für Hochschulzulassung eine noch weit ausführlichere Homepage eingerichtet. Weitere Fragen werden direkt bei der Stiftung für Hochschulzulassung Dortmund durch die Bewerberberatung beantwortet:

Stiftung für Hochschulzulassung Dortmund
Sonnenstraße 171
Postanschrift:
48143 Dortmund

Tel. 0180 3 987 111 001 (Montag bis Freitag 10.00 bis 15.00 Uhr)
Internet: www.hochschulstart.de

Besuchszeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag: 10.00 - 15.00 Uhr


Impressum | © 2011 Universität Münster
Universität Münster
Schlossplatz 2 · 48149 Münster
Tel.: +49 251 83-0 · Fax: +49 251 83-32090
E-Mail: