Persönliche und schriftliche Einschreibung
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine persönliche und schriftliche Einschreibung (Immatrikulation) erforderlich. Sie bekommen nach erfolgter Zulassung entsprechende Dokumente zugestellt. Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihre Einschreibung:
- ein Zulassungsbescheid (WWU Münster)
- eine amtlich beglaubigte Fotokopie vom Abiturzeugnis – sowohl für Studienanfänger als auch für Hochschulwechsler
- Nachweis des Krankenversicherungsschutzes optional:
- wenn bereits ein Hochschulstudium durchgeführt wurde, zusätzlich eine Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule
- nur für die Lehramtsstudienfächer Musik bzw. Sport:
Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung
Die Einschreibung ist im
Studierendensekretariat
Zimmer 55a, 55c, 56a, 56c (EG) bzw.
Zimmer 153 und 154 (1. OG)
Schlossplatz 2 in 48149 Münster
durchzuführen oder schriftlich zu beantragen.
Alle wichtigen Studieninformationen zum Studienbeginn, zur Studienplanung (Studienordnung, Prüfungsordnung, Wohnen in Münster) und zu den Beratungsangeboten der Zentralen Studienberatung, Ihrer Studienfachberatung und Ihrer studentischen Fachschaft finden Sie in unserer Rubrik "Im Studium".
Die aktuelle Einschreibungsordnung der Westfälischen
Wilhelms-Universität Münster in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.
August 2004 unter Berücksichtigung der Änderungen vom 14. Januar 2005,
vom 25. Mai 2007, vom 08. Februar 2008 und vom 24. Juli 2008 können Sie hier im PDF-Format einsehen.
Sind Ihre Unterlagen unvollständig, müssen wir Ihre Einschreibung ablehnen.
Online-Einschreibung
Bewerber für zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge können sich online einschreiben. Die Online-Einschreibung ist nur innerhalb bestimmter Zeiträume möglich und dann von dieser Seite aus erreichbar!
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Semester |
Bewerbungszeitraum |
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Wintersemester |
Mitte Juni bis |
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Sommersemester |
Ende Februar |
keine Einschreibung |
- Wegen der von Semester zu Semester erforderlichen Anpassungen bieten wir die Online-Einschreibung nur während der jeweiligen Anmeldezeiträume in der dann gültigen Fassung an.
- Ist auch nur eines der von Ihnen gewählten Fächer zulassungsbeschränkt, müssen Sie sich für das zulassungsbeschränkte Fach innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfristen bewerben.
Kontakt
StudierendensekretariatSchlossplatz 2
48149 Münster
Tel.: +49 251 83-20001
Fax: +49 251 83-21443
Studierendensekretariat@uni-muenster.de
Sprechstunde:
Mo.-Mi. 10.00-12.30 Uhr; 13.30-15.00 Uhr
Do. 9.00-16.00 Uhr
Fr. 10.00-12.30 Uhr
