Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen der Masterphase in der Bachelorphase: Zusatzmodul

Studierende können bereits während der Bachelorphase Studien- und Prüfungsleistungen aus der Masterphase durch Zusatzmodule erbringen. Dies ist in folgenden Studiengängen möglich:

  • in lehramtsrelevanten Fächern im Zwei-Fach Bachelor und Bachelor KiJu
  • in lehramtsrelevanten Fächern an der WWU im Bachelor mit Ausrichtung auf berufliche und allgemeine Bildung (BAB)
  • in fachwissenschaftlichen Bachelor-Studiengängen mit einem konsekutiven fachwissenschaftlichen Masterstudiengang

Eine Liste der Fächer, die im Rahmen des o. g. 2-Fach Bachelors, Bachelors KiJu und Bachelors BAB ein Zusatzmodul anbieten, finden Sie hier. Eine Liste der Fächer, die im Rahmen von fachwissenschaftlichen Studiengängen ein Zusatzmodul anbieten, finden Sie hier. Bitte beachten Sie die rechtsverbindlichen Regelungen in den entsprechenden Prüfungsordnungen sowie Fachspezifischen Anhängen bzw. Modulbeschreibungen. Für die Fächer besteht keine Verpflichtung zur Einrichtung von Zusatzmodulen.

Wichtige Hinweise: 

  • Innerhalb des o. g. Zwei-Fach Bachelors bzw. Bachelors KiJu kann in jedem Fach sowie den Erziehungswissenschaften höchstens ein Zusatzmodul studiert werden. Innerhalb des Bachelors BAB kann höchstens ein Zusatzmodul in dem allgemein bildenden Fach sowie eines aus der Erziehungswissenschaft studiert werden. In fachwissenschaftlichen Bachelor-Studiengängen können bis zu drei Module absolviert werden.
  • Als Zusatzmodule können ausschließlich Module studiert werden, die in den fachspezifischen Anhängen bzw. Prüfungsordnungen aufgeführt sind.
  • Absolvierte Zusatzmodule werden verpflichtend in der Masterphase angerechnet.
  • Eventuelle Fehlversuche werden bei zwischenzeitlichem Wechsel in das Masterstudium angerechnet. Das Nicht-Bestehen eines Zusatzmoduls in der Bachelorphase führt dazu, dass Studierende nicht mehr zum konsekutiven Masterstudium an der WWU zugelassen werden können.
  • Die Modulbögen zur Dokumentation der Zusatzmodule erhalten Studierende in den Bachelorprüfungsämtern.
  • Studierende, die ein Zusatzmodul absolvieren, bleiben immatrikuliert – selbst wenn sie ihr Bachelorstudium bereits erfolgreich abgeschlossen haben; Studienbeiträge für das betreffende Semester werden also nicht erstattet.

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